FRV-Hygienekonzept

Liebe Vereinsmitglieder,

anbei das in unserem Verein geltende Hygienekonzept .

Wichtige Randbedingung sind:

ab dem 04.03.2022 gelten die 3G Regeln für die Innenräume des FRV. Für das Training im Freien gelten keine Einschränkungen mehr. 

Zur Info den Text des Lands Hessen:

3 G Regel: Genesen, geimpft oder getestet (nicht älter als 24 h und von einer Offiziellen Teststelle).

Ausnahmen:

Kinder bis zur Einschulung (keine Testnotwendigkeit)

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre und Personen, die sich nicht impfen lassen können, benötigen einen aktuellen Test oder ein Testheft.

Doppelt geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler, mit Testheft

Die von Land Hessen momentan geltenden Kontakt- und Hygieneregeln müssen unbedingt eingehalten werden. Es kann zur Überprüfung durch z.B. Ordnungsamt/Gesundheitsamt kommen und auch wir werden regelmäßig die Umsetzung überprüfen. Jedes Mitglied muss sich vor Betreten des Vereinsgelände vorab darüber informieren was aktuell gilt.

Wir haben entsprechende Verhaltenshinweise an den markanten Stellen des Trainingsgeländes ausgehängt. Alle Trainer und Übungsleiter werden entsprechend geschult und informieren die Ruderer/innen was zu tun ist.

Das Wichtigste auf einem Blick:

Rudern im Freien ist ohne Einschränkung wieder möglich. Die Kraftraumnutzung sind unter den aktuellen Auflagen der 3G Regel möglich.

Jeder, der die Innenräume des FRV betritt, hat dem Übungsleiter die 3g Regel ohne Aufforderung vor dem Training vorzuzeigen. Einzelsportler dies bitte vorab mit robert.mohr@frv1908.de oder thomas.diehl@frv1908.de abstimmen.

Das betreten der Innenräume (Jugendraum, Kraftraum, Toiletten,Umkleiden) ist nur mit einer Medizinischen Atemschutzmaske gestattet. Für das Bier danach oder Zusammenkünfte im kleinen Kreis im Jugendraum kann bei einhalten des Hygienekonzeptes am Platz auf das tragen von Masken verzichtet werden.

Beim Trainieren im Kraftraum, ist bei Einhaltung des ausgehängten Hygienekonzeptes, das Trainieren ohne Maske möglich.

Im Freien und auch im Bootshaus besteht bei geöffneten Flügeltüren keine Maskenpflicht mehr. Wenn aber der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann, bitte Masken tragen.

Diese Maßnahmen sollen den Spaß am Rudern nicht schmälern. Wir können alle nur hoffen, dass die Auflagen bald weiter reduziert werden können.

Sobald die Politik Erleichterungen bekannt gibt, werden diese schnellstmöglich im Verein umgesetzt.

Trotzdem viel Erfolg und Spaß in der Rudersaison 2022

Es grüßt Euch herzlich Euer Vorstand.

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