Lockerung in Hessen zum Vereinssport

Liebe Vereinsmitglieder,

laut der Auslegungshinweise des Landes Hessens zur Corona Pandemie vom 03.11.2020 können wir das Rudern im Einer und Zweier auf dem Main erlauben. 

Wichtig dabei ist das zum Rudern nur die Bootshalle betreten werden darf. Es ist nur Individualsport aber kein Trainingsbetrieb erlaubt.

Die bestehenden Hygiene Regeln sind zwingend notwendig und auch einzuhalten.

Unten ist ein Auszug aus den Auslegungshinweise zur Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte und des Betriebes von Einrichtungen und Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie vom 03.11.2020 Seite 13 unter Punkt Sportbetrieb:

Bleibt gesund.

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